Aufsichtspflicht
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Sportvereins und deren Helfer (kurz MA) stehen die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht, die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutz an oberster Stelle. Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wenden Sie sich bitte an die Jugendleitung.
Für unseren Verein gelten folgende Regeln:
- Die Aufsichtspflicht gilt für das stattfindende Sportangebot, für das ein Kind oder ein Jugendlicher angemeldet ist. Auch für weitere Angebote, z.B. Feste, Feiern, Wettkampffahrten, Freizeiten etc., übernehmen die verantwortlichen MA die Aufsichtspflicht. Über die genauen Termine dieser Angebote werden die Eltern informiert. Bei manchen dieser Angebote ist eine schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die aufsichtspflichtigen Personen, sind für das Geschehen auf und in der genutzten Sportstätte, im bekannten Zeitrahmen verantwortlich. Dazu gehören auch die Geräteräume, Umkleiden, Waschräume oder Toiletten. Eine persönliche Anwesenheit in den Umkleiden sowie in anderen Nebenräumen ist dabei im Allgemeinen nicht erforderlich. Die MA stehen aber bei Konflikten als klärende Ansprechpartner zur Verfügung und betreten dann auch, mit vorheriger Ankündigung, die Umkleiden bzw. begleiten jüngere Kinder auf die Toilette.
- Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Sportstätte, kurz vor dem Zeitpunkt des Sportangebots und der Meldung beim MA. Sollten Eltern die Kinder auf dem Hin- und Rückweg begleiten, ist es erforderlich, dass sie sich davon überzeugen, dass die Sportstunde stattfindet und der MA vor Ort ist.
- Die Aufsichtspflicht endet mit dem Ende des Sportangebots und bezieht sich auch noch auf die übliche Zeit des Umkleidens und des Überprüfens, ob die Kinder, die normalerweise von den Eltern abgeholt werden, auch von diesen in Empfang genommen worden sind.
- Unsere MA sind im Allgemeinen spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sportstunde auf oder in der Sportstätte und warten bis der letzte Teilnehmer abgeholt wurde.
- Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen, an anderen Veranstaltungsorten, beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit der Übergabe am vereinbarten Treffpunkt und endet nach Rückkehr am Treffpunkt mit der Übergabe an die Eltern.
- Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberichtigten sicherzustellen.
- Bei Kindern und Jugendlichen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie gebracht und geholt werden oder den Weg eigenständig zurücklegen. Eltern werden gebeten ihre Kinder pünktlich abzuholen, um den MA unnötige Wartezeiten zu ersparen. Bei einem eigenständigen Hin- und Rückweg wird der MA davon in Kenntnis gesetzt.
- Kinder im Vorschulalter sollten grundsätzlich von den Eltern oder von beauftragten Personen zum Sportangebot gebracht und wieder abgeholt werden. Beauftragte Personen werden dem MA mitgeteilt.
- Bei Angeboten in Sporthallen beginnt die Aufsichtspflicht der MA erst mit der unmittelbaren Übergabe der Kinder an den MA in der Halle.
- Bei Kindern bis 10 Jahren ist die Übergabe des Kindes durch die Eltern beim MA persönlich vorzunehmen. Gleichfalls hat das Abholen ebenfalls direkt durch die Eltern beim MA in der Halle zu erfolgen.
- Kinder verlassen die Sportstätte nicht während des Angebots. Sollte es einen wichtigen Grund für das kurzfristige Verlassen geben z.B. der Gang zur Toilette, melden sich die Kinder beim MA ab und melden sich nach der Rückkehr wieder beim MA zurück. Jüngere Kinder können durch eine vom MA beauftragte Person oder einem Elternteil begleitet werden.
- Bei Kindern ist ein vorzeitiges Verlassen eines Sportangebots nur in Ausnahmefällen und nur mit einer vorherigen Absprache mit den Eltern möglich.
- Jugendliche können, nach Absprache mit dem MA und nach Darlegung der Gründe, z.B. wichtiger Arzttermin, wichtige schulische Verpflichtungen o.Ä., auch vorzeitig die Sportveranstaltung verlassen.
- Grundsätzlich können Eltern gerne bei der Sportveranstaltung ihrer Kinder und Jugendlichen zuschauen. Sie sollten sich hier allerdings auch auf die Zuschauerrolle beschränken. Längere Gespräche mit den MA sollten außerhalb der Veranstaltungszeiten geführt werden.
- Unsere MA und Helfer achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen; sie betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder die Duschräume, sie klopfen an, wenn sie die Umkleiden betreten. Pädagogische Grundlage unserer Arbeit ist ein Verhaltenskodex, der auf der Homepage unseres Vereins zu finden ist.
Stand 29.03.2017