Aufsichtspflicht

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Sportvereins und deren Helfer (kurz MA) stehen die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht, die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutz an oberster Stelle. Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wenden Sie sich bitte an die Jugendleitung.

Für unseren Verein gelten folgende Regeln:

Stand 29.03.2017